Die staatlich geförderte Meisterschule HaarAcademy Rhein-Erft GbR ist zertifizierter Meister-Ausbildungsbetrieb und führt die Ausbildung Friseurmeister/ Friseurmeisterin gem. den jeweils gültigen Bestimmungen durch.
Friseurmeisterschule Köln Inhalte der Ausbildung Friseurmeister/ Friseurmeisterin
Auszüge aus der Friseurmeisterverordnung (Friseur-MstrV) sowie aus der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO), welche die Inhalte der Meisterprüfung vorgeben:
Hauptteil I
Handlungsorientierte Fachpraxis
• Meisterprüfungsprojekt
• darauf bezogenes Fachgespräch
• Situationsaufgabe
Hauptteil II
Fachtheorie
• Gestaltung und Technik
• Salonmanagement
Hauptteil III
Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Theorie
• Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
• Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
• Unternehmensführungsstrategien
alternativ:
Fachkaufmann/ -frau (HWK)
Hauptteil IV
Berufs- und arbeitspädagogische Theorie
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
• Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten
• Einstellung von Auszubildenden durchführen
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen
Friseurmeisterschule Köln Meisterkurse Friseur(in)
Meisterkurse
Dauer
Kosten (zzgl. MwSt.)
Friseurmeister(in)
Vollzeit
Teilzeit
Teilzeit (Selbstständige)
Teilzeit (Wochenende)
3 Monate
6 Monate
6 Monate
6 Monate
Erste Rate:
300,00 €
Kursgebühr:
3100,00 €
Lernmittel:
gesondert
Vollzeit
Teilzeit, Selbstständige, Wochenende
16.07.2012
16.10.2012
14.01.2013
15.04.2013
15.07.2013
01.07.2012-28.01.2013
Friseurmeisterschule Köln Intensivtrainings Meisterprüfung Friseurmeister
Intensivtrainings Meisterprüfung
Dauer
Kosten (zzgl. MwSt.)
Meisterprüfungsprojekt - MPP
MP1 - Damenfach
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
2 Sonntage/ 12 Unterrichtsstd.
MP3 - Kosmetik / Nageldesign
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
Situationsaufgaben - Pflicht
MP4 - Damenfrisur am Medium
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
MP5 - Dauerhafte Umformung
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
2 Sonntage/ 12 Unterrichtsstd.
Situationsaufgaben - Wahl (3 aus 5)
MP7 - Langhaar am Medium frisieren
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
MP8 - Haarersatz am Medium
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
MP9 - Beratung am Damenmodell
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
MP10 - Hautbeurteilung am Damenmodell
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
MP11 - Pflegende Kosmetik/ Nagelpflege
1 Sonntag/ 8 Unterrichtsstd.
Auf Anfrage - individuell vereinbar!
Friseurmeisterschule Köln Weitere Intensivkurse: Hauptteil III, Hauptteil IV, Buchführung, BAB, Mathe
Intensivkurs Meister Hauptteil III
Dauer
Kosten (zzgl. MwSt.)
Intensivkurs Hauptteil III
14 Tage/ 140 Unterrichtsstd.
Erste Rate:
100,00 €
bis 7 Teilnehmer:
1200,00 €
ab 8 Teilnehmer:
1020,00 €
Einstieg alle 14 Tage möglich!
Intensivkurs Meister Hauptteil IV
Dauer
Kosten (zzgl. MwSt.)
Intensivkurs Hauptteil IV
7 Tage/ 70 Unterrichtsstd.
Erste Rate:
100,00 €
bis 7 Teilnehmer:
750,00 €
ab 8 Teilnehmer:
675,00 €
Einstieg alle 7 Tage möglich!
Intensivkurs MeisterBuchFührung/ MeisterBAB
Dauer
Kosten (zzgl. MwSt.)
MeisterBuchFührung/ MeisterBAB
5 Sonntage/ 50 Unterrichtsstd.
auf Anfrage
Termine
Auf Anfrage - individuell vereinbar!
Intensivkurs MeisterMathe
Dauer
Kosten (zzgl. MwSt.)
MeisterMathe
1 Sonntag/ 9 Unterrichtsstd.
ab 90,00 €
Termine
Auf Anfrage - individuell vereinbar!
Informationen über die "Zulassung zur Meisterprüfung"
Auszug aus der Handwerksordnung (HandwO)
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Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel (Erster Abschnitt: Meisterprüfung)
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§ 49
(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat oder zum Ausbilden von Lehrlingen in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, fachlich geeignet ist. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Eine Berufstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt hat.
(2) Der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule ist bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
(3) Ist der Prüfling in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, als selbständiger Handwerker, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen oder weist er eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit nach, so ist die Zeit dieser Tätigkeit anzurechnen.
(4) Die Handwerkskammer kann auf Antrag
1. eine auf drei Jahre festgesetzte Dauer der Gesellentätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der in der Gesellenprüfung und während der Gesellenzeit nachgewiesenen beruflichen Befähigung abkürzen,
2. in Ausnahmefällen von den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 ganz oder teilweise befreien,
3. unter Berücksichtigung ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland von den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 ganz oder teilweise befreien.
Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme des Meisterprüfungsausschusses einholen.
(5) Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß.
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