Die Friseurmeisterschule HaarAcademy Rhein-Erft GbR unterstützt Dich auch in Bezug auf die optimale Beantragung und Nutzung des "Meister-BAföG" nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hält hierzu eine Menge an Informationen bereit. Klicke
hier, um direkt zur Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu gelangen.
Quelle Bild: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Friseurmeisterschule Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fortbildung zum Meister/ zur Meisterin
Fortbildung zum Techniker/ zur Technikerin
Fortbildung zum Betriebswirt/ zur Betriebswirtin (HWK)
Fortbildung zum Fachkrankenpfleger/ zur Fachkrankenpflegerin
Friseurmeisterschule Wie sieht die Förderung aus?
Bei Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen:
Maßnahmebeitrag für die Lehrgangsgebühren
Maßnahmebeitrag für die Prüfungsgebühren
Der Maßnahmebeitrag beträgt bis zu 10.226 Euro, wovon 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet werden. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
Prüfungsstück
Dieses wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen:
Zuschußkomponente
Darlehenskomponente
Dabei gibt es unterschiedliche Bedarfssätze, welche von den persönlichen Lebensverhältnissen abhängig sind. Der Zuschuss beträgt hier jeweils bis zu 238 Euro je Monat. Der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben.
Du hast noch Fragen?
Meister-Hotline: 0 22 35 - 99 24 398
Ruf an, wir helfen Dir gern!
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